Unterschied FSJ und BFD

Wir haben hier für euch die wichtigsten Unterschiede zwischen dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) und dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) zusammen getragen.

FSJBFD
Alter16 bis 26 Jahre16 bis 99 Jahre
Geschlechtegalegal
Dauer6 bis 18 Monate6 bis 18 Monate
Wiederholung des Dienstesnicht möglichalle fünf Jahre möglich
ArbeitszeitVollzeitVollzeit, Teilzeit für Freiwillige über 27 Jahren
Taschengeldbis max. 330 EURbis max. 330 EUR
Kindergeld / WaisenrenteAnspruch bleibt bestehenAnspruch bleibt bestehen
WohngeldAnspruch bleibt bestehenAnspruch bleibt bestehen
SozialversicherungBeiträge durch EinsatzstelleBeiträge durch Einsatzstelle
Unterkunft / Verpflegunggestellt oder anteilige Kostenerstattunggestellt oder anteilige Kostenerstattung
Bildung / Seminare25 Bildungstagebis 26 Jahre: 25 Bildungstage, darüber nach Bedarf
Dienst im Auslandmöglichnicht möglich
TrägerWohlfahrtsträgerBundesrepublik Deutschland

Die Unterschiede zwischen FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) und BFD (Bundesfreiwilligendienst) sind vielfältig.
Das Alter spielt beim Bundesfreiwilligendienst keine Rolle: Nach Vollendung der allgemeinen Schulpflicht kann jeder den Bundesfreiwilligendienst ausüben. Beim FSJ ist das Alter entscheidend, denn älter als 26 Jahre darf kein FSJler sein.

Beim Geschlecht machen sowohl FSJ als auch BFD keinen Unterschied. In beiden Freiwilligendiensten dürfen sich Männer und Frauen gleichmaßen engagieren.

Während das FSJ nur einmal durchgeführt werden kann, kann der Bundesfreiwilligendienst alle fünf Jahre wiederholt werden.

Die Arbeitszeit beim Bundesfreiwilligendienst ist für unter 27-jährige Freiwillige immer Vollzeit. Auch beim FSJ wird immer Vollzeit gearbeitet. Erst für Freiwillige über 27 Jahren ist beim BFD auch Teilzeit möglich.

Auch beim Geld gibt es wenige Unterschiede zwischen BFD und FSJ: Der Anspruch auf Kindergeld und Waisenrente besteht sowohl beim BFD als auch beim FSJ. Das Taschengeld beträgt beim BFD maximal 330 EUR. Auch beim FSJ beträgt das maximale Taschengeld 330 EUR.
Ein etwaiger Anspruch auf Wohngeld beim Bundesfreiwilligendienst bleibt bestehen.

Die Unterkunft kann zwar sowohl beim BFD als auch beim FSJ gestellt werden, einen Rechtsanspruch auf eine Dienstunterkunft gibt es allerdings nicht. Es liegt im Ermessen der Dienststelle, ob finanzielle Ersatzleistungen für das Fehlen einer dienstlichen Unterkunft gezahlt werden. Auch bei der Verpflegung beim BFD und FSJ gilt: Es besteht kein Anspruch auf kostenlose Verpflegung.

Der Umfang von Bildung und Seminaren unterscheidet sich beim Bundesfreiwilligendienst bei unter 27-jährigen Freiwilligen und dem Freiwilligen Sozialen Jahr nicht: Hier sind jeweils 25 Bildungstage vorgesehen. Ist der Freiwillige beim BFD 27 Jahre oder älter, werden die Bildungstage in "angemessenem Umfang" festgelegt. Einsatzstelle und Freiwilliger legen sich bei Abschluss eines Vertrags schriftlich fest.

Der Dienst im Ausland ist beim Freiwilligen Sozialen Jahr möglich. Der Bundesfreiwilligendienst kann nicht im Ausland geleistet werden. Alternativen zum Bundesfreiwilligendienst im Ausland sind:

Jetzt solltest du alles über die Unterschiede FSJ BFD wissen ;-)